Impressumspflicht (§5 DDG)
Legal Notice Requirement (§5 DDG)
Die Impressumspflicht verlangt von Anbietern geschäftsmäßiger Websites in Deutschland, bestimmte Pflichtangaben wie Firmenname, Anschrift und Vertretungsberechtigte leicht auffindbar bereitzustellen. Grundlage ist seit 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den früheren § 5 TMG abgelöst hat.