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Das KI-Lexikon Datenschutz & Recht

Geheimnisträger

Berufsgeheimnis (§203 StGB) / Professional Secrecy Obligation (§203 German Criminal Code)

§ 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse durch bestimmte Berufsgruppen — etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater — unter Strafe. Für diese Berufe gelten beim Einsatz externer Software zusätzliche, strenge Anforderungen an Vertraulichkeit und Zugriffskontrolle.

Quelle: Gesetze im Internet — § 203 StGB

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